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VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
Vegane Gesellschaft Österreich

 

 

DDr. Binder, AK BundesTSG, Sonntag 9-11 Uhr Festsaal:

 

Das Bundes-Tierschutzrecht

Nach langen Bemühungen wird Tierschutz in Österreich ab 1.1.2005 durch ein Bundes-Tierschutzgesetz geregelt. Im Rahmen des Arbeitskreises soll das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG),¹ das am 27. Mai 2004 vom Nationalrat und am 9. Juni 2004 vom Bundesrat beschlossen wurde, aus der Sicht des Tierschutzes diskutiert und evaluiert werden.

Eine Gesamtbeurteilung des neuen Tierschutzrechts zeigt, dass das TSchG einige für den Tierschutz wichtige Neuerungen enthält (Anerkennung der Mitgeschöpflichkeit, Förderverpflichtung, die umfassende Regelung der Pflichten des Tierhalters und der Grundsätze der Tierhaltung, ein verpflichtendes Zulassungsverfahren für neuartige Haltungssysteme, Tierschutzombudsmänner, Tierschutzrat, Tierschutzbericht). Das größte Verdienst dieser längst überfälligen Grundsatzreform besteht jedoch in der Strukturbereinigung der bisher völlig zersplitterten und unübersichtlichen Rechtsmaterie. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Mindestanforderungen für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, so weit diese bislang bekannt sind,² sich weitgehend an den gemeinschaftsrechtlichen Mindestvorgaben orientieren.

 

¹ Vgl. beiliegenden Gesetzesbeschluss: BundestierschutzGesetzesbeschluss.pdf

² Die Verordnungen zum TSchG, welche die Mindestanforderungen an die Haltung von (Nutz)Tieren) festlegen, liegen als Entwürfe vor; das Begutachtungsverfahren wurde im Sommer durchgeführt.