Bundestierschutzgesetz
Dr. Martin Balluch
Tierschutz-Volksbegehren
Wann: 18. 3. - 25. 3. 1996
Erfolg: 459.096 Unterschriften (7,96%) und 35 Abgeordnete zum Nationalrat
unterstützen
Forderungen:
I. die Verankerung des Tier- und Umweltschutzes als Rechtsgüter
im Verfassungsrang; Tierschutz ist eine durch Bundesgesetz zu regelnde
Angelegenheit (Verfassungsbestimmung);
II. die Einrichtung einer unabhängigen, aus öffentlichen
Mitteln finanzierten Tieranwaltschaft zur Wahrnehmung des Interesses
der Tiere an ihrem Wohlergehen und zur Kontrolle des Vollzugs in
Tierschutzangelegenheiten. Der Tierschutzanwaltschaft ist Parteistellung
im Verfahren nach dem Bundes-Tierschutzgesetz einzuräumen;
III. die Anerkennung des Tierschutzes als öffentliches Anliegen
sowie die ideelle und finanzielle Förderung der Tierschutzarbeit
durch die öffentliche Hand.
BTSG soll Vorschriften über das Verbot der Tierquälerei,
über das Schlachten und Töten von Tieren, über den
Handel mit und das Zurschaustellen von Tieren, sowie Grundsätze
der Heim- und Nutztierhaltung, und Vollzugsbestimmungen enthalten.
Bundes-Tierschutzgesetz
- Alle Forderungen des Volksbegehrens umgesetzt
- Tierschutz Bundesangelegenheit: übersichtlich, eindeutige
AnsprechpartnerInnen, Medien
- Gesundheitsministerium verantwortlich
- Vollzug: Tieranwaltschaft, Kontroll-VO
- Legebatterieverbot
- Bundesverfassungsbestimmung Tierschutz?
- Tierschutzbericht alle 2 Jahre
Aspekte der Kampagne zum Bundes-Tierschutzgesetz
- Es gibt TS-SprecherInnen bei allen Parteien
- Tierschutz wurde Wahlkampfthema (PK Ferrero-Waldner, Angriffe
Landtagswahlen)
- Erstmals Tierschutz medial auf Wochen oder Monate hin dominant
- Regierung gegen ihren Willen zu Tierschutz-Zugeständnissen
gezwungen
- Erstmals Wirtschaft mit ethischem Tierschutzargument ernsthaft
eingeschränkt
- Bereits OLG-Freispruch für Tierbefreiung mit Bezug auf
BundesTSG
- Perspektive für Zusammenarbeit mit neuen Institutionen:
Tierombudsschaft, Gesundheitsministerium
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