Tierbefreiungen
Dr. Martin Balluch
Strategien bei offenen Befreiungen:
- Bekenntnis zur Befreiung nach der Aktion, ohne zu sagen, wo
sie stattgefunden hat; wo keine Klägerin, da kein Richterin
- Nach Befreiung der Tiere vor Ort bleiben und sich festnehmen
lassen; beim Prozess sich auf die höhere Moral berufen und
es auf eine Gefängnisstrafe anlegen
- Nach Befreiung Anzeige gegen den Betrieb mit Bekenntnis wer,
wo und wann im Betrieb war und Tiere befreit hat; beim Prozess
auf Gesetze berufen und einen Freispruch zu erreichen versuchen
Strategie des Verein Gegen Tierfabriken
- Anzeige gegen den Betrieb wegen Übertretungen des Tierschutzgesetzes
- Befreite Tiere aus illegaler Haltung, sehr krank und in Lebensgefahr
- Betrieb von Behörde nicht effektiv kontrolliert
- Prozessargument: Tiere sind keine Sachen §285a ABGB +
Tierschutz im Verfassungsrang + Hilfe für Tiere in Not vorgeschrieben
… ==> Nothilfe für nichtmenschliche Tiere ==>
Befreiung war legal
Bisherige offene Befreiungen des Verein Gegen Tierfabriken:
10.02.2002: ein Schwein aus Schweinefabrik befreit; Reaktion: keine
Anzeige
25.08.2002: ein Schwein aus Schweinefabrik befreit; Reaktion: keine
Anzeige
08.03.2003: 2 Hühner aus Legebatterie befreit; Reaktion: Freispruch
durch Landesgericht!!
15.03.2003: 5 Hühner aus Legebatterie befreit; Reaktion: Freispruch
durch Landesgericht!!
28.04.2003: 9 z.T. schwangere Ratten aus Versuchslabor befreit;
Reaktion: keine Anzeige, 9 Privatprozesse gewonnen!!
01.08.2003: 9 Hühner aus Legebatterie befreit; Reaktion: Anzeige
wegen Diebstahls läuft noch
09.04.2004: 37 Hühner aus Legebatterie befreit; Reaktion:
keine Anzeige
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