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VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
Vegane Gesellschaft Österreich

 

Grenzen der Tierschutz- bzw. Tierrechtsarbeit mit Beispielen aus dem Tierversuchsbereich

Romana Rathmanner

 

Im folgenden wird der Frage nach den Grenzen der Tierschutz- bzw. Tierrechtsarbeit nachgegangen und an drei konkreten Beispielen aus dem Tierversuchsbereich abgehandelt, nämlich anhand

a) der Haltung und Unterbringung von Versuchstieren,

b) des Verbotes des LD-50-Tests und

c) des Verbotes von Versuchen an Menschenaffen.

Auf dieses Thema bin ich gestoßen, nachdem ich in einer Aussendung der „tierbefreier e.V. folgende Selbstbeschreibung gelesen habe, die mich nicht mehr losgelassen hat:

„Als Tierrechtler und Tierrechtlerinnen engagieren sich die „tierbefreier e.V.“ für die Totalabschaffung aller Tierversuche. Deshalb setzen sie sich nicht für eine „verbesserte Haltung“ oder „humanere Foltermethoden“ der Tiere ein, sondern fordern das, was ihnen zusteht: die Freiheit!“

Dieses Statement hat mir imponiert und bei mir eine Menge von Fragen ausgelöst, die ich hier einfach in den Raum – als Grundlage zur Reflexion und Diskussion - stellen möchte.

Denn einerseits bin ich ebenso für die Totalabschaffung aller Tierversuche und für die Freiheit aller Tiere, aber andererseits habe ich mich sehr wohl zum Beispiel auch für die gesetzliche Verankerung von Richtlinien für die Haltung von Versuchstieren eingesetzt.

Habe ich mich damit – in Anlehnung an das Statement der „tierbefreier“ - zur Handlangerin des Tierausbeutungssystems gemacht?

 

Ad a) Erst im Jahre 2000 wurde auf jahrelangen Druck von uns TierversuchsgegnerInnen die Haltung von Versuchstieren gesetzlich geregelt, wogegen sich die tierversuchsgestützte Forschung, Medizin und Industrie vehement wehrte, weil sie sich natürlich jeglicher Kontrolle entziehen möchten.

Diese Versuchstierhaltungsverordnung ist voller Mängel und Schwächen und kann den Lebensbedürfnissen keines Tieres gerecht werden. Sollen wir es dabei belassen oder uns für eine Novellierung – also für sog. verbesserte Haltungsbedingungen - stark machen? Wenn ich mich nun für eine verbesserte Haltung von Versuchstieren einsetze, leiste ich damit noch einen Tierschutz- bzw. Tierrechtsbeitrag oder helfe ich nur mit, das Tierausbeutungssystem zu zementieren? Wo ist die Grenze zwischen Tierrechtsarbeit und Handlangerverhalten? Nach welchen Kriterien ziehe ich diese Grenze? Sind diese Kriterien objektivierbar oder treffen wir diese Entscheidungen nur individuell aus dem Bauch heraus?

Oder kommt es auf das w i e der Umsetzung an? Ist es ein Unterschied, ob ich beim Bemühen um verbesserte Haltungsbedingungen gesetzliche Regelungen, die ein Kontrollinstrument darstellen und darüber hinaus für alle Tiere gelten, anstrebe, oder ob ich mit privaten Tierschutzspenden größere Tierkäfige für einige wenige Tiere sponsere oder ob ich illegal dann und wann einzelne Versuchstiere befreie?

 

Ad b) Nun komme ich zum zweiten Beispiel, der Forderung nach einer Abschaffung des LD-50-Tests, für die wir TierversuchsgegnerInnen uns jahrelang eingesetzt haben. Der LD-50-Test ist ein sehr belastender Giftigkeitstest, bei dem die Höhe der Dosis ermittelt wird, bei der die Hälfte der Versuchstiere stirbt. Dieser Test wurde schließlich in Österreich – mit Ausnahmen – per Verordnung verboten. Nun wird jedoch auf andere Toxizitätstests ausgewichen, die vielleicht nicht so belastend für die Versuchstiere sind, aber für alle Tiere schlussendlich ebenfalls tödlich enden.

Auch wenn wir uns in diesem Fall nicht bewusst und zielgerichtet im Sinne des Statetments der „tierbefreier“ für eine“humanere Foltermethode“ engagiert haben, so wird als Folge des Verbotes des LD-50-Tests - ganz nüchtern betrachtet – tatsächlich nur eine humanere Foltermethode eingesetzt, weil es ja lediglich zu einer Verlagerung von einem extrem belastenden Giftigkeitstest zu einem weniger extrem belastenden Giftigkeitstest in der Praxis kommt. Und derartige Entwicklungen sind vorhersehbar: Auch im Falle des Verbotes von Versuchen an Menschenaffen ist realistischerweise anzunehmen, dass es durch ein Verbot nicht zu einem Wegfall gewisser Tierversuche und Tests kommt, sondern dass ebenfalls lediglich eine Verschiebung die Folge sein wird: Bestimmte Tests werden dann nicht mehr an Schimpansen, sondern etwa an Makaken durchgeführt.

Diese Tendenz bestätigt auch die offizielle Tierversuchsstatistik: Trotz angeblichen vermehrten Einsatz von sogenannten Alternativmethoden ist mit Ausnahme des Vorjahres in den letzten Jahren die Zahl der Versuchstiere in alarmierender Weise angestiegen. Offenbar findet die tierversuchsgestützte Industrie, Medizin und Forschung immer einen Weg, um nicht von ihrer “Methode„ wegkommen zu müssen.

Sollen wir uns nun nur bei solchen Themen engagieren, wo es aller Voraussicht nach zu einer grundlegenden Veränderung der Situation der Versuchstiere kommt? Ist die durch Teilverbote – wie eben beim LD-50-Test - erreichte Signalwirkung nicht ebenso wichtig?

 

Ad c) Nun möchte ich zum letzten Beispiel, dem Verbot von Experimenten an den Großen Menschenaffen (Bonobos, Gorillas, Orang-Utans und Schimpansen) kommen, für dessen Durchsetzung wir TierversuchsgegnerInnen uns engagieren. Deshalb haben wir jüngst eine parlamentarische Bürgerinitiative gestartet und ein Verbot rückt in greifbare Nähe. Im Petitionsausschuss haben die Parlamentarier vereinbart, einen 4-Parteien-Antrag zu einem Verbot auszuarbeiten.

Aber – warum konzentrieren wir uns so sehr auf ein Verbot von Versuchen an den Großen Menschenaffen und nicht etwa an Ratten?

Dies geschieht vorrangig aus strategischen und pragmatischen Gründen in Abstimmung mit dem gesellschaftlichen und politischen Entwicklungsstand und weil wir erfolgreich sein möchten. Ein Verbot von Versuchen an Ratten hätte kaum Erfolg auf eine baldige Umsetzung. Aus pragmatischen und strategischen Gründen bedienen wir uns nach außen hin – gegenüber Medien, Politiker, der breiteren Bevölkerungsschichte - wissenschaftlicher Argumentation, zitieren die neuesten Erkenntnisse der Verhaltensforschung und weisen auf die Menschenähnlichkeit der Affen hin.

Ist eine derartig pragmatische und strategische Vorgehensweise noch ehrlich? Wann ist die Grenze des pragmatischen und strategischen Verhaltens erreicht? Wann entfernen wir uns zu sehr vom Ziel weg – von der Abschaffung aller Tierversuche? Wann muss die Grenze des pragmatischen Verhaltens überschritten werden, um vorzupreschen und den Weg für Zukünftiges zu ebnen? Die Forderung von Menschenrechten für die Menschenaffen ist ein Beispiel hierfür. Ab wann verlieren wir die große Utopie - das Recht und die Freiheit für alle Tiere – aus den Augen? Wann beginnt der Verrat an den Tieren?