DDr. Binder, AK BundesTSG, Sonntag 9-11 Uhr Festsaal:
Das Bundes-Tierschutzrecht
Nach langen Bemühungen wird Tierschutz in Österreich
ab 1.1.2005 durch ein Bundes-Tierschutzgesetz geregelt. Im Rahmen
des Arbeitskreises soll das Bundesgesetz über den Schutz der
Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG),¹ das am 27. Mai 2004
vom Nationalrat und am 9. Juni 2004 vom Bundesrat beschlossen wurde,
aus der Sicht des Tierschutzes diskutiert und evaluiert werden.
Eine Gesamtbeurteilung des neuen Tierschutzrechts zeigt, dass das
TSchG einige für den Tierschutz wichtige Neuerungen enthält
(Anerkennung der Mitgeschöpflichkeit, Förderverpflichtung,
die umfassende Regelung der Pflichten des Tierhalters und der Grundsätze
der Tierhaltung, ein verpflichtendes Zulassungsverfahren für
neuartige Haltungssysteme, Tierschutzombudsmänner, Tierschutzrat,
Tierschutzbericht). Das größte Verdienst dieser längst
überfälligen Grundsatzreform besteht jedoch in der Strukturbereinigung
der bisher völlig zersplitterten und unübersichtlichen
Rechtsmaterie. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen,
dass die Mindestanforderungen für die Haltung landwirtschaftlicher
Nutztiere, so weit diese bislang bekannt sind,² sich weitgehend
an den gemeinschaftsrechtlichen Mindestvorgaben orientieren.
¹ Vgl. beiliegenden Gesetzesbeschluss: BundestierschutzGesetzesbeschluss.pdf
² Die Verordnungen zum TSchG, welche die Mindestanforderungen
an die Haltung von (Nutz)Tieren) festlegen, liegen als Entwürfe
vor; das Begutachtungsverfahren wurde im Sommer durchgeführt.
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