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VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
Vegane Gesellschaft Österreich

 

 


Matias, AK Bundestierschutzgesetz, Sonntag 9-11 Uhr, Festsaal:

 

Neues Bundestierschutzgesetz

Es ist keine Euphorie angesagt, aber ein erstes wichtiges Etappenziel wurde mit der Bundeskompetenz erreicht.

Tierombudspersonen: Es bleibt abzuwarten ,wie die von den Ländern nominierten Personen sich tatsächlich für den Tierschutz stark machen können/wollen.

Der 2-jährliche Tierschutzbericht soll den Aufbau der statistischen Erfassung erbringen. Finanzielle Förderung des Tierschutzes - Schönheitsfehler: nur bei vorhandenen Mitteln. Leider wurden von der ÖVP nicht die "Best of nine" Länderbestimmungen gewählt, so dass in etlichen Bundesländer Verschlechterungen eintreten.

In der Schweinehaltung wurden keine Verbesserungen vorgenommen.

Ein Schächtverbot wurde wieder nicht erlassen, obwohl keine zwingenden Religionsvorschriften des betäubungslosen Schächtens bei Juden wie Muslimen existieren.

Verfassungsrang für Tierschutz wurde auf den Österreichkonvent abgeschoben.

Nur 2 % der bäuerlichen Tierhaltungsbetriebe müssen jährlich kontrolliert werden. Bei ca. 140.999 Betrieben dauert es rund 70 Jahre – ein Hohn.

Diverse Ausnahmeregelungen z.B. bei der Anbindehaltung!! (Wer wird das kontrollieren?) Viel zu lange Übergangsregelungen bis 2020.

17 (!) Verordnungermächtigungen des zuständigen Gesundheitsministeriums.

Ohne parlamentarische Befassungen werden rund 80 % der gesetzlichen Regelungen gestaltet.

 

Kurfassung:

+ Bundeskompetez (keine Gesetzes-Zersplitterung)
+ Tierombudspersonen unabhängig (weisungsfrei)
+ 2-jährlicher Tierschutzbericht an das Parlament
? Finanzielle Förderung nach vorhandenen Mitteln
- Länderverschlechterungen (keine "Best of nine" Bestimmungen)
- Keine verbesserte Schweinehaltung
- Kein Schächtverbot
- Kein Verfassungsrang (abgeschoben in den Österreichkonvent)
- Nur 2 % der Betriebe werden jährlich kontrolliert
- Ausnahmeregelungen (z.B. Anbindehaltung)
- Viel zu lange Übergangsregelungen (z.B. Hühnerlegebatterie)
- 17 Verordnungsermächtigungen des Gesundheitsministeriums (keine parlamentarische Befassung; Nivellierungs-Verwässerungstendenz gegeben)