Bujok, AK Demokratie und Tierrechtsbewegung/Widerstandsrecht,
Freitag 14-15 Uhr, Vortragsraum:
Liest man Schriften zum Widerstandsrecht so könnte man meinen,
ein Recht auf Widerstand sei per se etwas, dass man vorausblickend
ignoriert, in der Gegenwart unter vehementem Protest verneint und
rückblickend verschämt anerkennt. Das Inputreferat möchte
die Frage aufwerfen, ob ein Widerstandsrecht nicht bereits voraussehend
festgestellt werden kann, ob es folglich eine allgemeine Begründung
eines Widerstandsrechts gibt. Im Anschluss wird erörtert, ob
die Kriterien eines Widerstandsrechts für die Tierrechtsbewegung/Tierbefreiungsbewegung
zutreffen.
Nicht nur angesichts der Verfolgung von Tierrechts- und TierbefreiungsaktivistInnen
- (selbst) in modernen Demokratien - erachte ich die öffentliche
Diskussion eines legitimen Widerstandes gegen Gewalt gegen Tiere
für notwendig. In England hat Premierminister Tony Blair den
"Krieg gegen TierbefreierInnen" ausgerufen, in den USA
wurden eigens Gesetze gegen TierbefreierInnen und UnterstützerInnen
erlassen, die Grund- und Freiheitsrechte von TierrechtlerInnen/TierbefreierInnen
eingeschränkt. Andere Staaten haben ebenfalls ein hartes Durchgreifen
angekündigt gegen jene, die Tiere aus Käfigen befreien,
sich in Tierausbeutungsstätten anketten oder Folter- und Tötungsmachinen
sabotieren. Die Vorgehensweise der Behörden bleibt nicht nur
aus sich heraus unverständlich, sondern vor allem vor dem historischen
Gedächtniss. Wir erinnern uns in diesem AK.
|