Arbeitskreis Samstag 29. November 2008 10:00-11:00 Uhr im Festsaal
Tierrechtsarbeit ist ohne Rechtskenntnisse unmöglich. Das Spektrum der relevanten Themen reicht vom Versammlungsrecht (Wie melde ich eine Demo an, wie einen Infostand?
), über Meinungsäußerungsfreiheit und Medienrecht (Was darf ich sagen, was nicht?
) bis zum Tierschutzrecht (Was ist Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz, was nach dem Strafgesetzbuch? Was bringe ich bei welcher Behörde zur Anzeige?
) und sogar, wie der Fall der österreichischen Tierrechtsgefangenen zeigt, in den Kernbereich des Strafrechts (Kann Plakatieren Sachbeschädigung sein? Was ist eine kriminelle Organisation? Was dürfen die Strafverfolgungsbehörden?
).
In diesem Workshop beantworten drei Juristen nach einem kurzen Impulsreferat Fragen zu diesenThemen. Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler konzentriert sich hauptsächlich auf den aktuellen Fall zu den Tierrechtsgefangenen, denen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB vorgeworfen wird. Er verteidigt mehrere der Beschuldigten. Rechtsanwalt Dr. Ralph Trischler gibt Auskunft zum Tierschutzrecht und zivilrechtlichen Aspekten. Mag. Eberhart Theuer, tätig bei der größten NPO Österreichs, gibt Tipps zum Versammlungsrecht, zum Sicherheitspolizeigesetz, zum gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Strafverfahren sowie zu Bürger- und Menschenrechten gegenüber Polizei und Behörden.