Gemälde: Wiese von Hartmut Kiewert – Tiere im Wald zwischen Ruinen

8. Österreichischer Tierrechtskongress

Die industrielle Definition von veganen Produkten und verborgenes Tierleid Samstag 22. Oktober, 9:30 Uhr: Vortrag im Raum SkyDome

Aufgrund der wachsenden Nachfrage besteht ein internationaler Regelungsbedarf wie zukünftig vegane Produkte definiert sind. Für den internationalen Handel ist es erforderlich, dass entsprechende international einheitliche Definitionen gewählt werden. Bereits jetzt werden Produkte als Vegan bezeichnet, die an Tieren getestet wurden. Weitere Problemfelder sind gentechnische veränderte Pflanzensubstanzen mit tierischen Genen in der pflanzenbasierten Nahrungsmittelproduktion und die Frage inwieweit Ausbeutung tierischer Arbeitskraft bei entsprechenden Definitionen berücksichtigt werden kann.

Der Referent ist internationaler Experte für veganes Recht und als solcher auch in der ISO Kommission, die die Begriffe Vegan und Vegetarisch für internationalen Industriestandard definieren soll.

In dem Vortrag wird er herausarbeiten, warum bereits jetzt auch gelabelte vegane Produkte nicht zwingend tierleidfrei sind, welche Definitionen zukünftig in der Wirtschaft voraussichtlich benutzt werden und wie man als Verbraucher eine möglichst tierleidfreie Produktwahl treffen kann.

Im Anschluss daran wird er einen kurzen Überblick über seine neueste Buchveröffentlichung eine kommentierte Rechtsprechungssammlung zu veganem Recht vorstellen.

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