Tierschutz geht nicht weit genug! Warum wir Tierrechte brauchen!
Wenn wir über Aspekte der Tierethik und Tierschutzethik diskutieren, könnte man meinen, dass Tierschutz heutzutage ohnehin eine Selbstverständlichkeit ist. Aber trifft das tatsächlich zu? Tierschutz ist keineswegs eine im Alltag durchgängig verwirklichte Praxis. Auch dort, wo der Tierschutz Programm ist, bestätigt der Blick auf seine Realisierung und Umsetzung eher die gegenteilige Aussage: Tierschutz ist keine Selbstverständlichkeit.
Selbst konsequent praktizierter Tierschutz (gradualistische/hierarchische Position) reicht aber nicht weit genug, denn er akzeptiert grundsätzlich die Nutzung – einschließlich der Tötung – von (empfindungsfähigen) Tieren für menschliche Zwecke. Daran ändert auch die derzeit aktuelle Vorstellung von positve Welfare
nichts.
Für Vertreter einer Tierrechtsposition (egalitaristischer Ansatz) sind dagegen die Vorrangstellung des Menschen und die daraus folgende Ungleichbehandlung unbegründet. Sie gehen davon aus, dass nichtmenschliche Tiere Interessen haben, die nach einem Gerechtigkeitsansatz gleich zu behandeln sind als menschliche Interessen. Zu den elementaren Interessen gehört das Interesse zu leben, frei zu sein und weder physisch noch psychisch versehrt zu werden.
Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse vor allem der Evolutions-, Kognitions- und -Verhaltensbiologie sowie der Tierethik zwingen uns dazu, Tiere heute völlig anders zu sehen als noch vor einigen Jahrzehnten. Wir haben uns auf der Grundlage eines rationalen, wissenschaftlichen Weltbildes die Kernfrage zu stellen, ob und inwieweit unser Umgang mit nichtmenschlichen Tieren noch zeitgemäß und mit der gegenwärtigen, wissensbasierten Vorstellung von Tierschutz, Tierethik und Mensch-Tier-Beziehung kompatibel ist. Das Ergebnis dieser Reflexion ist – intellektuelle Redlichkeit vorausgesetzt – absehbar: Es wird einen Paradigmenwechsel zwingend nahelegen, der in einer deutlichen Aufwertung des moralischen und rechtlichen Status von Tieren besteht und den Tieren elementare Rechte zugesteht.