Die Tierschutzombudsleute der Bundesländer von Mag.
Gsandtner, Mag. Ziegler
Laut § 41 (1) Tierschutzgesetz hat „Jedes Land gegenüber
dem Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend einen
Tierschutzombudsmann zu bestellen“. Entsprechend diesem gesetzlichen
Auftrag wurden im Jahr 2005 in allen Bundesländern Tierschutzombudsstellen
eingerichtet. Die Tierschutzombudsmänner und –frauen
haben die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten.
Dies tun sie weisungsfrei und verhelfen Tieren zu ihrem Recht, indem
sie z.B. in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren Parteistellung
wahrnehmen. Tierschutzombudsleute sind Interessensvertreter, jedoch
keine Kontroll- oder Vollzugsorgane, sie können daher nicht
aktiv einschreiten (z.B. im Falle eines Tierquälerei-Aktes).
Es ist ihre Aufgabe, den Vollzug zu evaluieren, zu vermitteln und
aufzuklären; so werden Behörden- und NGO übergreifende
Diskussionsrunden und Tagungen organisiert, Studien und (Rechts)-Gutachten
in Auftrag gegeben und die Interessen der Tiere im höchsten
Beratungsgremium des Ministeriums, dem Tierschutzrat, vertreten.
Was die Tierschutzombudsstellen bis dato geleistet haben und wie
die Zusammenarbeit mit NGOs noch besser gestaltet werden kann, erfahren
Sie in diesem Vortrag.
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