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Die Tierschutzombudsleute der Bundesländer von Mag. Gsandtner, Mag. Ziegler

 

Laut § 41 (1) Tierschutzgesetz hat „Jedes Land gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend einen Tierschutzombudsmann zu bestellen“. Entsprechend diesem gesetzlichen Auftrag wurden im Jahr 2005 in allen Bundesländern Tierschutzombudsstellen eingerichtet. Die Tierschutzombudsmänner und –frauen haben die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Dies tun sie weisungsfrei und verhelfen Tieren zu ihrem Recht, indem sie z.B. in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren Parteistellung wahrnehmen. Tierschutzombudsleute sind Interessensvertreter, jedoch keine Kontroll- oder Vollzugsorgane, sie können daher nicht aktiv einschreiten (z.B. im Falle eines Tierquälerei-Aktes). Es ist ihre Aufgabe, den Vollzug zu evaluieren, zu vermitteln und aufzuklären; so werden Behörden- und NGO übergreifende Diskussionsrunden und Tagungen organisiert, Studien und (Rechts)-Gutachten in Auftrag gegeben und die Interessen der Tiere im höchsten Beratungsgremium des Ministeriums, dem Tierschutzrat, vertreten. Was die Tierschutzombudsstellen bis dato geleistet haben und wie die Zusammenarbeit mit NGOs noch besser gestaltet werden kann, erfahren Sie in diesem Vortrag.